Fahrschule & Berufskraftfahrer-Ausbildungsstätte
Informationen zu folgenden Führerscheinen:
A / A25 - A1 - M - S - Mofa
A / A25Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50cm³ oder über 45 km/h.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz;
A1; M;
Sonderfahrten:
ohne Vorkenntnisse:5x Überland; 4x Autobahn; 3x Nachtfahrt;
bei Vorbesitz:3x Überland; 2x Autobahn; 1x Nachtfahrt
Unterlagen:
1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort
Prüfungszeit:
60 min
Befristung
2 Jahre Probezeit
Bemerkung:
2 Jahre Leistungsbeschränkung (gedrosselt) bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Leistung/Leermasse)Direkteinstieg ab 25 Jahre (ohne Leistungsbeschränkung)
A1Krafträder bis 125cm³, bis 11 kW
16 Jahre
Eingeschlossen:
M;
45 min
Beschränkt auf 80 km/h für 16- und 17- jährige;Ab 18 Jahre unbeschränkt
MZweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h
-
30 min
kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung.
S
kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung
MofaEinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor; Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
15 Jahre
1x Passbild;
Mindestalter von 16 Jahren bei der Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren.