Fahrschule & Berufskraftfahrer-Ausbildungsstätte

Informationen zu folgenden Führerscheinen:

A / A25 - A1 - M - S - Mofa

A / A25
Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50cm³ oder über 45 km/h.

Mindestalter:

18 Jahre

Vorbesitz;

A1; M;

Sonderfahrten:

ohne Vorkenntnisse:
5x Überland; 4x Autobahn; 3x Nachtfahrt;

bei Vorbesitz:
3x Überland; 2x Autobahn; 1x Nachtfahrt

Unterlagen:

1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort

Prüfungszeit:

60 min

Befristung

2 Jahre Probezeit

Bemerkung:

2 Jahre Leistungsbeschränkung (gedrosselt) bis 25 kW
und bis 0,16 kW/kg (Leistung/Leermasse)
Direkteinstieg ab 25 Jahre (ohne Leistungsbeschränkung)

A1
Krafträder bis 125cm³, bis 11 kW

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossen:

M;

Sonderfahrten:

ohne Vorkenntnisse:
5x Überland; 4x Autobahn; 3x Nachtfahrt;

Unterlagen:

1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort

Prüfungszeit:

45 min

Befristung

2 Jahre Probezeit

Bemerkung:

Beschränkt auf 80 km/h für 16- und 17- jährige;
Ab 18 Jahre unbeschränkt

M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossen:

-

Sonderfahrten:

-

Unterlagen:

1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort

Prüfungszeit:

30 min

Befristung

-

Bemerkung:

kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung.

S
 

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossen:

-

Sonderfahrten:

-

Unterlagen:

1x Passbild; Sehtest; Sofortmaßnahmen am Unfallort

Prüfungszeit:

30 min

Befristung

-

Bemerkung:

kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung

Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor; Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h

Mindestalter:

15 Jahre

Eingeschlossen:

-

Sonderfahrten:

-

Unterlagen:

1x Passbild;

Prüfungszeit:

-

Befristung

-

Bemerkung:

Mindestalter von 16 Jahren bei der Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren.

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